Presseerklärung zum Urteil des Italienischen Gerichtshofes zurZwangsarbeiterentschädigung

7. Juni 2008

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten, die internationale Dachorganisation von Vereinigungen ehemaliger Widerstandskämpfer, Partisanen, Deportierten und Internierten sowie Opfern der faschistischen Verbrechen und Antifaschisten heutiger Generationen begrüßt ausdrücklich die jüngste Entscheidung des obersten Italienischen Gerichtshofes über die Rechtmäßigkeit der Schadensersatzansprüche von NS-Zwangsarbeitern.

Die Deutsche Bundesregierung, die diesen Prozess angestrebt hat, muss nun anerkennen, dass die Ausgrenzung von griechischen und italienischen NS-Opfern aus der Entschädigung unrechtmäßig ist. Gleichzeitig sicherte das Gericht durch Zwangshypotheken auf deutsche Einrichtungen den materiellen Rechtsanspruch der Verfolgten.

Dieses Urteil ist nicht nur ein moralischer Sieg für alle Verfolgten des Naziregimes, es schafft auch für alle Beteiligten Rechtsklarheit. Naziverbrechen – und dazu gehört auch die Zwangsarbeit von Deportierten und Kriegsgefangenen – sind zu sühnen. Die Zwangsarbeiter-Entschädigungsstiftung « Erinnerung – Verantwortung – Zukunft » muss nun ihre Arbeit für die Entschädigung dieser Opfergruppen wieder aufnehmen.

Die FIR dankt allen Beteiligten, insbesondere den antifaschistischen Verbänden und Initiativen zur Aufarbeitung der Verbrechen in Italien und Griechenland, die in den vergangenen Jahren mit großer Beharrlichkeit und Engagement für die moralische und rechtliche Anerkennung der Opfer des Faschismus gestritten haben. Sie gratuliert den Verbänden der Überlebenden und ihrer Nachkommen, deren politischen und rechtlichen Vertretern zu diesem Erfolg.

Nun erwartet die FIR von der Deutschen Bundesregierung eine zügige Umsetzung der Verpflichtungen gegenüber den Überlebenden und den Angehörigen, die sich aus dem Urteil ergeben. Jeder weitere Versuch, durch juristische Verzögerungstaktik auf Zeit zu spielen, wäre eine Verhöhnung der Opfer und eine Missachtung des europäischen Rechtsstandards, der sich im italienischen Urteil zeigte.

Dr. Ulrich Schneider
Generalsekretär der FIR