Finanzordnung der FIR
20. Oktober 2007
In Ergänzung der Satzung der FIR wird vom Kongress folgende
Beitragsordnung beschlossen.
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Jeder Verband begründet seine Mitgliedschaft in der FIR auch durch
die Abführung eines jährlichen zu leistenden und bis spätestens
zum 30. Juni zu bezahlenden Beitrages. Aus den Beiträgen finanziert die
FIR ihre laufenden Geschäftskosten. -
Der FIR-Beitrag liegt im Rahmen der eigenen Satzung und der finanziellen
Möglichkeiten, beträgt jedoch in der Regel
0,50 Euro pro Jahr und Mitglied.Der reguläre Mitgliedsbetrag beträgt 300 Euro pro Jahr.
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Die Zahl der Delegierten zu den Kongressen ist abhängig von der
Höhe der tatsächlich geleisteten Beitragszahlung:Bei Entrichtung des Mindestbeitrages von 150 Euro 1 Delegierte/r, Bei Entrichtung von Beiträgen ab 300 Euro 2 Delegierte, Bei Entrichtung von Beiträgen ab 1.000 Euro 3 Delegierte. In Einzelfällen kann beim Exekutivausschuss eine Abweichung von dieser
Regel beantragt werden. -
Für die Kosten der Delegierten zu den Kongressen kommen die
entsendenden Verbände auf.Auf Antrag kann der Exekutivausschuss in Einzelfällen und im Rahmen der
eigenen finanziellen Möglichkeiten die Unterstützung eines Verbandes
zur Entsendung dessen Delegierten beschließen. -
Die satzungsgemäße Verwendung der gesamten Finanzmittel wird
jährlich, insbesondere vor den Kongressen, durch eine vom Kongress zu
wählende Finanzkommission geprüft.Nach jeder Prüfung wird dem Vorstand und dem Kongress ein
Prüfbericht vorgelegt.