Erklärung der FIR zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte im Fall Wassili Kononow
14. August 2008
Mit großer Zufriedenheit hat die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer – FIR – Bund der Antifaschisten, die Dachvereinigung von Organisationen ehemaliger Widerstandskämpfer, Partisanen, Angehörigen der Anti-Hitler-Koalition, Verfolgten des Naziregimes und Antifaschisten heutiger Generationen aus über zwanzig Ländern Europas und Israels das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall des lettischen Partisanen Wassili Kononow von Ende Juli 2008 zur Kenntnis genommen. Dessen Verurteilung im Jahre 2004 in Riga wegen angeblicher Kriegsverbrechen 1944 wurde aufgehoben und ihm eine Entschädigung für erlittenes Unrecht zugesprochen.
Die Richter hoben damit ein Urteil auf, das über 55 Jahre nach Kriegsende den Befreiungskampf der lettischen Partisanen an der Seite der Sowjetischen Armee zu kriminalisieren versuchte. Gleichzeitig gibt es in Lettland Bestrebungen, die SS-Freiwilligen als “Kämpfer für die Freiheit Lettlands” zu rehabilitieren und zu glorifizieren.
Die FIR sieht in diesem Urteil nicht nur eine Einzelfall-Entscheidung. Es ist ein deutliches Signal an alle europäischen Staaten, dass der Befreiungskampf der Völker gegen die faschistische Barbarei nicht geleugnet und kriminalisiert werden darf. Dies ist eine richtige Entscheidung, die der Bedeutung des antifaschistischen Widerstandes für das Werden eines friedlichen Europas gerecht wird.
Die FIR gratuliert Wassili Kononow und der Union der Lettischen Partisanenbrigaden und erwartet von der Regierung Lettlands, dass sie unverzüglich die moralische Rehabilitierung und im Gerichtsurteil festgelegte materielle Entschädigung der Partisanen vornimmt.
Michel Vanderborght, Präsident
Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär